Künstler-Sozialversicherungsfonds - Beihilfen an Künstlerinnen/Künstler Link zur Förderung kopieren

  • Der Künstler-Sozialversicherungsfonds kann seit der Novelle 2015 Kunstschaffenden in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen Beihilfen gewähren. Hierfür stehen jährlich bis zu € 500.000,- zur Verfügung, dies unter der Voraussetzung, dass dadurch die Gewährung der Beitragszuschüsse nicht gefährdet wird.
  • Zweck ist die Verbesserung der sozialen Absicherung der selbständigen und unselbständigen Künstlerinnen/Künstler durch Gewährung von Beihilfen in
    besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen.
  • Die Grundlagen für die Vergabe von diesen Beihilfen sind in Richtlinien festgelegt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF)
help@ksvf.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbstständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversicherung (Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz - K-SVFG); Richtlinien Unterstützungsfonds
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Verbesserung der sozialen Absicherung der selbständigen und unselbständigen Künstlerinnen/Künstler durch Gewährung von Beihilfen in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen

Referenznummer

1055243