Zuwendung des Bundes an die IRG zur Absicherung des österr.-jüdischen Kulturerbes Link zur Förderung

Zuwendung an die IRG (Israelitische Religionsgemeinschaft) zur nachhaltigen Realisierung eines lebendigen jüdischen Lebens mit folgenden Zielen:

  1. Schutz jüdischer Einrichtungen
  2. Erhaltung und Pflege des gemeinsamen zukunftsorientierten österreichisch-jüdischen materiellen und immateriellen Kulturerbes
  3. Aufrechterhaltung des jüdischen Gemeindelebens und seiner Struktur in Österreich
  4. Dialog der Religionen
  5. Förderung von Projekten mit und zugunsten der jungen Generation und
  6. Förderung von Initiativen des gesellschaftlichen Austausches und des Zusammenhalts

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Abteilung für Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Energie
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
+43-1-53115-202904
sigrid.alavi@bka.gv.at

Bundeskanzleramt, Stabstelle Österreichisch-Jüdisches Kulturerbe
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
+4315311520291
staboejk@bka.gv.at

Bundeskanzleramt, Referat Förderkontrolle UG10
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
+43-1-53115-204140
foerderkontrolle10@bka.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die IRG hat bis zum 31.5. jeden Kalenderjahres einen zahlenmäßigen Nachweis über die zweckgebundene Verwendung der Zuwendung im vorangegangenen Kalenderjahr zu übermitteln und einen aussagekräftigen Bericht über die gesetzten Maßnahmen zur Erreichung der im ÖJKG genannten Ziele vorzulegen.  

Rechtsgrundlage

Österreichisch-Jüdisches Kulturerbegesetz – ÖJKG (BGBl. Nr. 39/2021)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

4 Mio. Euro

Wirkungsziele

Hoher Beitrag des Bundeskanzleramtes für ein friedliches, sicheres und chancengleiches Zusammenleben der Bevölkerung in Österreich

Referenznummer

1055193