Sonstige Sanierungsmaßnahmen in Wohnungen - Investitionszuschuss Link zur Förderung

Für die Durchführung von sonstigen Sanierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Wohnungszusammenlegung oder Elektrik, kann ein Investitionszuschuss in Höhe von 20 Prozent der nachgewiesenen und angemessenen Kosten gewährt werden.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Informations- und Einreichstelle MA 50 – Referat Wohnungsverbesserung
Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
1200 Wien
+43 1 4000-74860
wv@ma50.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1055185