Förderung von Projekten und Institutionen mit unmittelbarem Bezug zur Stadt Wien
Wien
Gefördert werden Vorhaben im erheblichen öffentlichen Interesse mit unmittelbarem Bezug zur Stadt Wien. Es handelt sich um Vorhaben, die geeignet sind, zur Sicherung oder Steigerung des Gemeinwohls, zur Hebung des Ansehens der Stadt Wien, zum Fortschritt oder zum Umwelt- und Klimaschutz beizutragen. Eine Fördermöglichkeit besteht nur im Rahmen der Zuständigkeit der Stadt Wien - Finanzwesen (MA 5) gemäß der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien. Für die Abwicklung einer Förderung ist die Abteilung Finanzwesen (MA 5) demnach nur insofern berufen, als keine andere Magistratsabteilung zuständig ist. Die Förderung wird als Einzelförderung oder Gesamtförderung gewährt: Eine Einzelförderung ist eine Förderung für ein zeitlich abgegrenztes und sachlich bestimmtes Vorhaben, zB die Umsetzung eines Projektes oder die Durchführung einer Veranstaltung. Eine Gesamtförderung ist eine Förderung zur Deckung des gesamten oder aliquoten Teiles des nach Abzug allfälliger Einnahmen verbleibenden Fehlbetrages für die bestimmungsgemäße Tätigkeit (Gesamttätigkeit oder Teilbereichstätigkeit) der Förderwerberin bzw. des Förderwerbers innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.