Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
a) FörderungswerberInnen:
FörderungswerberInnen können natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts sein, die ein kleines oder mittleres Unternehmen (gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission, ABl. L124 vom 20.5.2003, S. 36-41) der gewerblichen Wirtschaft (d. h. Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich) mit Unternehmensstandort oder Filialstandort in Oberösterreich betreiben und über die erforderlichen Konzessionen zur Erbringung von Kabel-TV- und Internetprovider-Diensten verfügen sowie Eigentümer eines internettauglichen Kabel-TV-Netzes sind.
b) Förderungsvoraussetzungen:
- Die Modernisierung des Kabel-TV-Netzes muss mindestens eine Umsetzung des DOCSIS 3.0 Standards umfassen.
- An den Teilnehmeranschlüssen muss durch die Modernisierung technisch ein Ausbau der Anschlussbandbreite auf mindestens 100 Mbit/s symmetrisch (durch Channel Bonding) für jeden Teilnehmeranschluss möglich sein.
- Nicht förderbar sind laufende Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung des Kabel-TV-Netzes, reine Ersatzinvestitionen und Reparaturen, Werkzeuge, Koaxialkabel, Endkundenequipment (Kabel-TV-Modems, Hausanschlusskomponenten etc.), Abgaben und Gebühren, Personalkosten und Eigenleistungen sowie Kosten, die nicht direkt in Zusammenhang mit dem zu fördernden Projekt stehen.
Die dem Förderantrag anzuschließenden Unterlagen sind im Antragsformular angeführt.