Sonderprogramm Berufswahlprämie Link zur Förderung

Es werden jährlich insgesamt 100 Berufswahlprämien vergeben:

  • an Frauen, die eine technische oder handwerkliche Erstausbildung absolvieren und die Fördervoraussetzungen erfüllen,
  • an Männer, die eine Erstausbildung im Alten- und Krankenpflegebereich oder in der Elementarpädagogik absolvieren und die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Förderungsnehmer/innen können sein:

  • Frauen, die eine berufliche Erstausbildung im Bereich Technik oder Handwerk mit einem geringeren Frauenanteil als 40 % absolvieren,
  • Männer, die eine berufliche Erstausbildung im Alten- und Krankenpflegebereich oder im Bereich der Elementarpädagogik mit einem geringeren Männeranteil als 40 % absolvieren.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss gewährt.

  • Die Förderung beträgt insgesamt maximal € 2.000,- und wird in zwei Teilzahlungen zu je € 1.000,- gewährt.

  • Pro Kalenderjahr stehen insgesamt 100 Förderungen zur Verfügung. Dabei sind 50 Förderungen für Frauen und 50 Förderungen für Männer vorzusehen. Sofern in einer der beiden Förderkategorien nach lit. a oder lit. b die Anzahl von 50 nicht erreicht wird, kann in der jeweils anderen Förderkategorie die Anzahl von 50 überschritten werden.

  • Pro Person kann nur eine Förderung vergeben werden.

  • Personen, die die berufliche Erstausbildung im Rahmen einer Stiftung absolvieren, kann keine Berufswahlprämie zuerkannt werden.
  • Die Auszahlung der Förderung aufgrund der Förderungsentscheidung erfolgt in zwei Teilzahlungen zu jeweils € 1.000,-.
  • Die erste Teilzahlung erfolgt nach Vorliegen der Förderzusage.
  • Die Auszahlung der zweiten Teilzahlung erfolgt frühestens 12 Monate nach Vorliegen der Förderzusage, sofern das Ausbildungsverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch aufrecht ist, oder nach Abschluss der Ausbildung, sofern diese innerhalb von 12 Monaten nach Vorliegen der Förderzusage abgeschlossen wurde.

Für die Auszahlung der zweiten Teilzahlung ist ein aktueller Nachweis über das aufrechte Ausbildungsverhältnis oder ein Nachweis über den Abschluss der Ausbildung vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie der Arbeitsmarktförderung des Landes Tirol, Richtlinie Sonderprogramm Berufswahlprämie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,6 Mio. Euro

Referenznummer

1055136