Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung
Steiermark
Auf Basis der Förderungsrichtlinie des Landes Steiermark zur "Nachhaltigen Entwicklung" sowie darüber hinaus gehender individueller Maßnahmen werden Förderungsleistungen erbracht. Dabei werden Förderungsanträge geprüft, Stellungnahmen abgegeben, Regierungssitzungsbeschlüsse eingeholt, Förderungsverträge abgeschlossen, die Förderungsdaten in die Landesförderungsdatenbank eingegeben und die Auszahlungen veranlasst. Weiters erfolgt die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel. Bei Bedarf wird die Förderungsrichtlinie den aktuellen Erfordernissen zur Zielerreichung angepasst.