COVID-19 Abwicklungskosten der Investitionsprämie für Unternehmen Link zur Förderung

Das Abwicklungsentgelt des Bundes dient zur Abdeckung der Kosten, die der AWS zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der "Investitionsprämie für Unternehmen" für den Bund entstehen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Sektion II
Stubenring 1, 1010 Wien

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

43,237 Mio. Euro

Wirkungsziele

Abwicklungskosten

Referenznummer

1055060