Für die Finanzierung einer thermisch-energetischen Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern und von Kleingartenwohnhäusern kann bei Erfüllung des thermischen Mindeststandards von max. 1,45 x HWB-nstEG eine Förderung in Höhe von 8.000 Euro, maximal jedoch ein Betrag im Ausmaß von 30 Prozent der Kosten der förderbaren Sanierungsmaßnahmen, gewährt werden. Bei Erfüllung des thermischen Mindeststandards von max. 1,30 x HWB-nstEG kann eine Förderung in Höhe von 12.000 Euro, maximal jedoch ein Betrag im Ausmaß von 35 Prozent der Kosten der förderbaren Sanierungsmaßnahmen, gewährt werden.
Für die Errichtung von Zentralheizungsanlagen mit hocheffizienten alternativen Energiesystemen oder bei Umstellung oder Nachrüstung vorhandener gebäudetechnischer Systeme auf hocheffiziente alternative Energiesysteme kann ein einmaliger nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 8.000 Euro, maximal jedoch ein Betrag im Ausmaß von 35 Prozent der nachgewiesenen angemessenen Kosten, gewährt werden.
Für die Finanzierung einer Teilsanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern und von Kleingartenwohnhäusern, die zu einer erzielten Einsparung von mindestens 40 Prozent des Ausgangs-Referenz-Heizwärmebedarfs (HWBRef) führt, kann eine Förderung in Höhe von 4.000 Euro, maximal jedoch ein Betrag im Ausmaß von 25 Prozent der Kosten der förderbaren Sanierungsmaßnahmen, gewährt werden.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung: