Entschädigung von Schäden durch Wildtiere
Tirol
Werden durch Wildtiere landwirtschaftliche Nutztiere, die im Eigentum von Einzelpersonen stehen, getötet oder andere Schäden unmittelbar verursacht (z.B. Zerstörung von Bienenstöcken), so kann ein Teil des dadurch entstandenen Schadens durch das Land Tirol im Rahmen einer Förderung entschädigt werden. Entschädigt werden kann nur der Wert des unmittelbar verursachten Schadens (des Tieres, des Bienenstandes), nicht jedoch allenfalls entstandener mittelbarer oder folgender Schaden. Wird in speziellen Situationen seitens des Landes als Herdenschutzmaßnahme ein vorzeitiger Almabtrieb oder die Einstallung gefährdeter Tiere empfohlen, so kann um eine Förderung der Futterkosten angesucht werden.