Zuwendung an den Österreichischen Zivilschutzverband (ÖZSV)
Österreich
Zuwendung des Bundes gemäß § 4 Abs. 1 Rettungs- und Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz an den im Bereich der Zivilschutzinformation führenden, langjährig flächendeckend bestehenden Verein Österreichischer Zivilschutzverband (ÖZSV). Diese Zuwendung hat der Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zur Erhöhung der allgemeinen Katastrophenresilienz der Bevölkerung, insbesondere durch Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Eigenvorsorge, sowie zur Förderung des Selbstschutzgedankens im Rahmen der zivilen Landesverteidigung zu dienen.