Errichtung von Mietwohnungen/Heimplätzen - Förderdarlehen, Kredit Link zur Förderung kopieren

Die Förderung besteht in der Gewährung eines Landesdarlehens (Hauptförderung) zu folgenden Konditionen:

  • Darlehenslaufzeit: 40 Jahre
  • Darlehenszinssatz: 1 Prozent
Die Höhe des Darlehens beträgt abhängig von der Gesamtnutzfläche des Bauvorhabens zwischen 510 Euro - 700 Euro je Quadratmeter Nutzfläche.

Die Rückzahlung des Darlehens beginnt nach vollständiger Rückzahlung der eingesetzten Eigen- bzw. Fremdmittel.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Magistratsabteilung 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G 1190 Wien

+43 1 4000-748 40
neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at.
https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungen/neubau/index.html

Rechtsgrundlage

Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG 1989) Neubauverordnung 2007, LGBl. Nr. 32/2018
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Ersparnisse aus begünstigten Haftungsentgelten und begünstigtem Fremdkapital

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1054949