Errichtung von Mietwohnungen - Investitionszuschuss für Leistbarkeit
Wien
Diese Förderung kann nur in Kombination mit der Darlehensförderung für die Errichtung von Mietwohnhäusern und Wohnheimen (Hauptförderung) gewährt werden. Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses im Ausmaß von höchstens 260 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche. Werden seitens des Bauträgers nur 60 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche als Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag) eingehoben und wird ein Hauptmietzins von weniger als 4,11 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche (aufgrund der Wertsicherung gültig bis 31.12.2021) eingehoben, kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss im Ausmaß von höchstens 150 Euro je Quadratmeter Nutzfläche gewährt werden. Wird seitens des Bauträgers kein Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag) eingehoben, kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss im Ausmaß von höchstens 260 Euro je Quadratmeter Nutzfläche gewährt werden.