Errichtung von Eigentumswohnungen - Förderdarlehen, Kredit Link zur Förderung

Die Förderung besteht in der Gewährung eines Landesdarlehens (Hauptförderung) in Höhe von 440 Euro je Quadratmeter Nutzfläche. Bei einer Gesamtnutzfläche von weniger als 10.000 Quadratmeter erhöht sich der Betrag auf 550 Euro je Quadratmeter.

Die Darlehenslaufzeit beginnt mit dem Bezug der Wohnungen, spätestens aber nach der Fertigstellungsanzeige. In den ersten fünf Jahren der Darlehenslaufzeit werden nur Zinsen bezahlt. Ab dem sechsten Jahr erfolgt die Tilgung des Darlehens.

  • Vom 6. bis zum 10. Jahr jährlich zwei Prozent der Darlehenssumme
  • Vom 11. bis zum 15. Jahr jährlich drei Prozent der Darlehenssumme
  • Vom 16. bis zum 20. Jahr jährlich vier Prozent der Darlehenssumme
  • Vom 21. bis zum 25. Jahr jährlich fünf Prozent der Darlehenssumme
  • Vom 26. bis zum 30. Jahr jährlich sechs Prozent der Darlehenssumme

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
1190 Wien
+43 1 4000-748 40
neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at.
https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungen/neubau/eigentum.html

Rechtsgrundlage

Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG 1989) Neubauverordnung 2007, LGBl. Nr. 32/2018
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Ersparnisse aus begünstigten Haftungsentgelten und begünstigtem Fremdkapital

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1054915