Errichtung von Eigentumswohnungen - Investitionszuschuss für Kleinbaustellen Link zur Förderung

Diese Förderung kann nur in Kombination mit einer Darlehensförderung zur Errichtung von Eigentumswohnhäusern (Hauptförderung) gewährt werden.

Für sogenannte Kleinbaustellen kann ein Baukostenzuschuss in folgender Höhe gewährt werden:

  • Für Kleinbaustellen bis 1.000 Quadratmeter Gesamtnutzfläche 140 Euro pro Quadratmeter.
  • Für Kleinbaustellen zwischen 1.000 und 4.500 Quadratmeter Gesamtnutzfläche reduziert sich der Betrag von 140 Euro pro Quadratmeter um 0,04 Euro je Quadratmeter über 1.000 Quadratmeter Gesamtnutzfläche. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G 1190 Wien

+43 1 4000-748 40
neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at.
https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungen/neubau/

Rechtsgrundlage

Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG 1989) Neubauverordnung 2007, LGBl. Nr. 32/2018
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Nur in Kombination mit Darlehensförderung zur Errichtung von Eigentumswohnhäusern

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1054907