Errichtung von Eigentumswohnungen - Investitionszuschuss für Energieeffizienz Link zur Förderung

Diese Förderung kann nur in Kombination mit einer Darlehensförderung zur Errichtung von Eigentumswohnhäusern (Hauptförderung) gewährt werden.

Für folgende Energieeffizienzmaßnahmen kann ein Baukostenzuschuss in folgender Höhe gewährt werden:

  • Für Verbesserte Gebäudehüllenqualität von 10 Euro bis zu 25 Euro pro Quadratmeter
  • Für Wärmepumpensysteme und andere Energieversorgungssysteme in nicht mit Fernwärme versorgten Gebieten bis zu 50 Euro pro Quadratmeter
  • Für kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung bis zu 20 Euro pro Quadratmeter

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G 1190 Wien

+43 1 4000-748 40
neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at.
https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungen/neubau/index.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG 1989) Neubauverordnung 2007, LGBl. Nr. 32/2018
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1054899