Standardanhebung von Wohnungen - Investitionszuschuss Link zur Förderung

Für Sanitärinstallationen in Wohnungen und nicht ausgebauten Dachgeschoßen, für die Verbesserung der Wohnungskategorie und die Schaffung von neuen Wohnungen in Bestandsgebäuden kann ein Investitionsbeitrag in Höhe von maximal 35 Prozent der nachgewiesenen und angemessenen Kosten gewährt werden.

Der Investitionsbeitrag beträgt maximal 200 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche.

Förderbare Sanierungsmaßnahmen sind:

  • Erstmaliger Einbau eines WCs und/oder Bades oder einer Badenische
  • Badeeinrichtungen wie zum Beispiel Duschtasse oder Badewanne
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Maria-Restituta-Platz 1
1200 Wien
+43 1 4000-74860
wv@ma50.wien.gv.at

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1054873