Für Sanitärinstallationen in Wohnungen und nicht ausgebauten Dachgeschoßen, für die Verbesserung der Wohnungskategorie und die Schaffung von neuen Wohnungen in Bestandsgebäuden kann ein Investitionszuschuss in Höhe von maximal 40 Prozent der nachgewiesenen und angemessenen Kosten gewährt werden.
Für Wohnungen der Kategorie C beträgt der Investitionszuschuss maximal 160 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche und für Wohnungen der Kategorie D maximal 200 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche.
Förderbare Sanierungsmaßnahmen sind:
- Erstmaliger Einbau eines WCs und/oder Bades oder einer Badenische
- Badeeinrichtungen wie zum Beispiel Duschtasse oder Badewanne
- Umbau oder Modernisierung eines bestehenden Bades oder einer WC-Anlage, wenn der Antrag von Mieterinnen und Mietern innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Mietvertrages gestellt wird.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung: