Umrüstung von Heizungsanlagen in Eigenheimen - Investitionszuschuss Link zur Förderung

Für die Errichtung und Umstellung oder Nachrüstung von Heizungsanlagen auf hocheffiziente alternative Energiesysteme, wie zum Beispiel Fernwärme, Heizungswärmepumpen oder Biomasseanlagen, kann ein Investitionszuschuss in Höhe von 35 Prozent der nachgewiesenen und angemessenen Kosten gewährt werden.

Förderbare Sanierungsmaßnahmen:

  • Errichtung oder erstmaliger Einbau einer zentralen Wärmeversorgungsanlage mit Anschluss an die Fernwärme
  • Errichtung oder erstmaliger Einbau einer flächendeckenden Etagenheizung mit hocheffizienten alternativen Energiesystemen wie zum Beispiel Heizungswärmepumpen oder Biomasseanlagen
  • Umstellung vorhandener Heizanlagen auf Fernwärme oder außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes auf hocheffiziente alternative Energiesysteme wie zum Beispiel Heizungswärmepumpen oder Biomasseanlagen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Maria-Restituta-Platz 1
1200 Wien
+43 1 4000-74860
wv@ma50.wien.gv.at

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung und die Gewährung von Wohnbeihilfe (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungsverordnung 2008)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1054832