Für die Errichtung und Umstellung oder Nachrüstung von Heizungsanlagen auf hocheffiziente alternative Energiesysteme, wie zum Beispiel Fernwärme, Heizungswärmepumpen oder Biomasseanlagen, kann ein Investitionszuschuss in Höhe von 35 Prozent der nachgewiesenen und angemessenen Kosten gewährt werden.
Förderbare Sanierungsmaßnahmen:
- Errichtung oder erstmaliger Einbau einer zentralen Wärmeversorgungsanlage mit Anschluss an die Fernwärme
- Errichtung oder erstmaliger Einbau einer flächendeckenden Etagenheizung mit hocheffizienten alternativen Energiesystemen wie zum Beispiel Heizungswärmepumpen oder Biomasseanlagen
- Umstellung vorhandener Heizanlagen auf Fernwärme oder außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes auf hocheffiziente alternative Energiesysteme wie zum Beispiel Heizungswärmepumpen oder Biomasseanlagen