Einbau von Sonnenschutzeinrichtungen in Wohnungen - Investitionszuschuss Link zur Förderung

Für die Montage einer elektrisch oder mechanisch betriebenen Sonnenschutzeinrichtung in mehrgeschossigen Wohnbauten kann ein Investitionszuschuss in Höhe von 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten, maximal aber bis zu einer Höhe von 1.500 Euro gewährt werden.

Folgende Sonnenschutzeinrichtungen können gefördert werden:

  • Nachträglich montierte und an der Außenfassade liegende Sonnenschutzeinrichtungen wie Rollläden, Lamellenbehänge (Jalousien) oder Fassadenmarkisen in Verbindung mit Fenster- oder Balkontüren mit 2- oder 3-fach-Verglasungen oder Kastenfenstern.

Nicht gefördert wird die Montage in Ein- und Zweifamilienhäusern, Kleingartenwohnhäusern, Reihenhäusern, Geschäftslokalen und in Wohnungen in verdichteter Flachbauweise errichteten Gebäuden (z. B. Reihenhäuser) gemäß § 2 Z 4 WWFSG 1989.

Nicht gefördert werden Gelenksmarkisen oder Markisen, die im geschlossenen Zustand nicht parallel zur Glasfläche positioniert sind.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Informations- und Einreichstelle MA 50 – Referat Wohnungsverbesserung
Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock, 1200 Wien
+43 1 4000-74860
wv@ma50.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbautechnik/infopoint/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1054816