Für die Umrüstung von Heizungsanlagen in Mehrwohnungshäusern können Investitionszuschüsse in Höhe von 35 Prozent der Kosten der förderbaren Sanierungsmaßnahmen gewährt werden.
Diese Förderung beinhaltet den Neuanschluss oder die Umstellung einer vorhandenen Heizungsanlage an das Fernwärmenetz oder die eines hocheffizienten alternativen Heizsystems. Als solche gelten:
- Zentrale Heizungssysteme auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe sind, wenn möglich in Kombination mit einer thermischen Solaranlage auszuführen.
- Heizungswärmepumpensysteme sind, wenn möglich in Kombination mit einer thermischen Solaranlage auszuführen.