Umrüstung von Heizungsanlagen in Mehrwohnungshäusern - Investitionszuschuss Link zur Förderung

Für die Umrüstung von Heizungsanlagen in Mehrwohnungshäusern können Investitionsbeiträge bis zu max. 35 Prozent der Kosten der förderbaren Sanierungsmaßnahmen gewährt werden.

Diese Förderung beinhaltet den Neuanschluss bzw. die Umstellung oder Nachrüstung einer vorhandenen Heizungsanlage auf ein hocheffizientes alternatives Energiesystem. Als solches gelten:

  • Zentrale Heizungssysteme auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe sind, wenn möglich in Kombination mit einer thermischen Solaranlage auszuführen.
  • Heizungswärmepumpensysteme sind, wenn möglich in Kombination mit einer thermischen Solaranlage auszuführen
  • Fernwärme
  • Rückbau von technischen Anlagen der Gasversorgung

Bei Fragen wenden Sie sich an:

wohnfonds_wien
Lenaugasse 10
1082 Wien
+43 (0)1 403 59 19-0
office@wohnfonds.wien.at
http://www.wohnfonds.wien.at/sanierung1

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1054766