Aufzugseinbauten in Mehrwohnungshäusern - Investitionszuschuss Link zur Förderung

Der Einbau bzw. Zubau eines Personenaufzuges, sowie die sicherheitstechnische Nachrüstung eines vorhandenen Aufzuges, kann als Einzelverbesserungsmaßnahme mit einem Investitionsbeitrag bis zu max. 35 Prozent gefördert werden. Die Bemessungsgrundlage für die Gewährung des Investitionsbeitrages darf dabei jenen Betrag nicht übersteigen, der sich aus 30.000 Euro für drei allgemein zugängliche Stationen zuzüglich 7.000 Euro für jede weitere allgemein zugängliche Station zusammensetzt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

wohnfonds_wien
Lenaugasse 10,
1082 Wien
+43 (0)1 403 59 19-0
office@wohnfonds.wien.at
http://www.wohnfonds.wien.at/sanierung1

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1054642