Städtebauliche Strukturverbesserungen/Infrastrukturmaßnahmen - Investitionszuschuss

Im Zusammenhang mit einer umfassenden Sanierung von Mehrwohnungshäusern (wie z.B. einer Sockelsanierung) können auch städtebauliche Strukturverbesserung und Infrastrukturmaßnahmen mit einem Investitionszuschuss in Höche von bis zu 100 Prozent der förderbaren Gesamtkosten gefördert werden. Darunter fallen folgende Maßnahmen.

  • ökologische Maßnahmen (z.B. Entsiegelung, Begrünungsmaßnahmen)
  • Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen zur Verbesserung von Belichtungs- und Belüftungsverhältnissen
  • Abbruchfolgekosten (z.B. Umsiedlungen)
  • Hofüberplattungen (z.B. Emissionsschutz für Betriebe)
  • Soziale Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Adaptierungen von Lokalen für Soziale Stützpunkte)

Ziel ist es, die Wohn- und Lebensqualität der BewohnerInnen zu steigern.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

wohnfonds_wien - Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung
Lenaugasse 10
1082 Wien
+43 (0)1 403 59 19-8
office@wohnfonds.wien.at
http://www.wohnfonds.wien.at

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung und die Gewährung von Wohnbeihilfe (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungsverordnung 2008)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1054634