Städtebauliche Strukturverbesserungen/Infrastrukturmaßnahmen - Investitionszuschuss Link zur Förderung kopieren

Im Zusammenhang mit einer umfassenden Sanierung von Mehrwohnungshäusern (wie z.B. einer Sockelsanierung) können auch städtebauliche Strukturverbesserung und Infrastrukturmaßnahmen mit einem Investitionszuschuss in Höche von bis zu 100 Prozent der förderbaren Gesamtkosten gefördert werden. Darunter fallen folgende Maßnahmen.

  • ökologische Maßnahmen (z.B. Entsiegelung, Begrünungsmaßnahmen)
  • Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen zur Verbesserung von Belichtungs- und Belüftungsverhältnissen
  • Abbruchfolgekosten (z.B. Umsiedlungen)
  • Hofüberplattungen (z.B. Emissionsschutz für Betriebe)
  • Soziale Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Adaptierungen von Lokalen für Soziale Stützpunkte)

Ziel ist es, die Wohn- und Lebensqualität der BewohnerInnen zu steigern.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

wohnfonds_wien - Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung
Lenaugasse 10
1082 Wien
+43 (0)1 403 59 19-8
office@wohnfonds.wien.at
http://www.wohnfonds.wien.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung und die Gewährung von Wohnbeihilfe (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungsverordnung 2008)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1054634