Der Bund stellt den Ländern aufgrund des Bildungsinvestitionsgesetzes - BIG, BGBl. I Nr. 8/2017, i.d.g.F., Zweckzuschüsse für den Ausbau und den Erhalt der schulischen Tagesbetreuung (GTS) zur Verfügung.
Ziel ist es, dass ein flächendeckendes Angebot an Tagesbetreuung an ganztägigen Schulformen und anderen Betreuungseinrichtungen für 40% der Kinder von 6 bis 15 Jahren bzw. bei 85% der allgemeinbildenden Pflichtschulen zur Verfügung steht.
Zu diesem Zweck soll das Angebot der ganztägigen Schulformen für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten ganztägigen Schulen in bedarfsgerechter Form erhalten und weiter ausgebaut werden.
Das Land gewährt den Schulerhaltern Zweckzuschüsse des Bundes zum Personalaufwand für den Freizeitbereich der ganztägigen Schulformen.