COVID-19 Sonderförderung zur Struktursicherung in Kunst und Kultur Link zur Förderung

Förderungen gemäß § 2a Kunstförderungsgesetz dienen der Erhaltung des Betriebes sowie der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Akteurinnen und Akteuren des Kunst- und Kultursektors im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19.

Die diversen Unterstützungsmaßnahmen – sowohl für künstlerisch tätige Einzelpersonen als auch für Kultureinrichtungen – tragen zur wirtschaftlichen Bewältigung der COVID-19-Krise bei. In Einzelfällen reichen die Leistungen dieser Instrumente jedoch nicht aus, um den Fortbestand und die Fortführung der künstlerischen und kulturellen Tätigkeiten zu gewährleisten. Lange und stark anhaltende Beschränkungen im Kulturbereich wirken strukturell auch noch nach Lockerungsschritten und gefährden damit die Kunst- und Kulturlandschaft nachhaltig. Durch die befristete Einführung einer Sonderförderung im Kunstförderungsgesetz soll in diesen Fällen das Fortbestehen gesichert werden, da sie für die Wiederaufnahme des Vollbetriebs im Bereich Kunst und Kultur und die österreichische Kulturlandschaft eine wichtige Rolle spielen.

ZIELGRUPPE: Kunst- und Kultureinrichtungen sowie selbständige Künstlerinnen und Künstler mit Sitz in Österreich bzw. Hauptwohnsitz in Österreich 

FÖRDERUNGSART: Nicht rückzahlbarer Zuschuss

FÖRDERUNGSVOLUMEN: EUR 10 Mio.

MAXIMALE FÖRDERUNGSHÖHE: EUR 50.000

FAQ Sonderförderung zur Struktursicherung in Kunst und Kultur

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
struktursicherung@bmkoes.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Kunstförderungsgesetz 1988
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

10 Mio. Euro

Wirkungsziele

Nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende.

Referenznummer

1054600