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COVID-19 Impfstoffbezug in öffentlichen Apotheken für Impfungen gegen SARS-CoV-2
Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
COVID-19 Impfstoffbezug in öffentlichen Apotheken für Impfungen gegen SARS-CoV-2
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Im niedergelassenen Bereich tätige Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten sowie selbständige Ambulatorien sind berechtigt, Impfungen gegen SARS-CoV-2 durchzuführen.
Die Impfungen gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich erfolgen mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten und finanzierten Impfstoff.
Wird der vom Bund zur Verfügung gestellte Impfstoff im Wege der öffentlichen Apotheken bezogen, hat die Österreichische Gesundheitskasse diesen Apotheken für ihre Leistung ein Honorar in Höhe von fünf Euro pro Vial (Impffläschchen) zu bezahlen.
Bei Fragen wenden Sie sich an:
BMSGPK; S.II
.SII@sozialministerium.at
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Rechtsgrundlage
§ 747 Abs. 2a ASVG (BGBl. I Nr. 99/2021)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:
Link zur Rechtsgrundlage 1
Leistungsart
COVID-19 - übrige Leistungen
Budgetiertes Volumen
Volumen nicht begrenzt
Wirkungsziele
Leistungen in Bezug auf die COVID-19 Pandemie zu ermöglichen
Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen
Referenznummer
1054592