Überbetriebliche Lehrausbildung Link zur Förderung

Teilnahme an einer Überbetrieblichen Lehrausbildung gem. § 30b Berufsausbildungsgesetz (BAG), wenn trotz aller Bemühungen keine Lehrstelle in einem Unternehmen gefunden oder eine betriebliche Lehre abgebrochen wurde. Entweder erfolgt die Ausbildung in der Schulungseinrichtung selbst oder die Schulungseinrichtung kooperiert mit Unternehmen, in denen die praktischen Fertigkeiten erlernt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Arbeitsmarktservice
https://www.ams.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Arbeitsmarktservicegesetz BGBI. Nr. 313/1994 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Senkung der Arbeitslosigkeit durch berufliche Qualifizierungsmaßnahmen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1054527