Lehrstellensuchende Personen, die keine reguläre betriebliche Lehrstelle finden, können an den Lehrgängen der Überbetrieblichen Lehrausbildung teilnehmen.
Für Personen, die
- beim AMS als lehrstellensuchend vorgemerkt sind,
- die Schulpflicht abgeschlossen haben und
- trotz intensiver Bemühungen keine Lehrstelle finden könnten oder eine betriebliche Lehre abgebrochen haben,
gibt es die Möglichkeit, eine überbetriebliche Lehrausbildung zu absolvieren. Bei der überbetrieblichen Lehrausbildung wird ein Ausbildungsvertrag nicht mit einem Lehrbetrieb, sondern mit einer Schulungseinrichtung abgeschlossen. Die Ausbildung erfolgt in der Regel mit Kooperationsunternehmen. Neben der praktischen Ausbildung in der Schulungseinrichtung und den kooperierenden Unternehmen erfolgt der Besuch der Berufsschule.
Ziel ist während der überbetrieblichen Ausbildung auf eine betriebliche Lehrstelle zu wechseln oder wenn diese nicht genehmigt wird, die Lehrabschlussprüfung im Rahmen der überbetrieblichen Lehrausbildung zu absolvieren.
Anstelle des Lehrlingseinkommens gibt es in der überbetrieblichen Lehrausbildung eine Ausbildungsbeihilfe, die vom Arbeitsmarktservice bezahlt wird.
Das AMS beauftragt eine Ausbildungseinrichtung mit der überbetrieblichen Lehrausbildung.