COVID-19 Investivpaket OÖ Plan für Kulturvereine und –institutionen Link zur Förderung kopieren

Als Hilfestellung können Kulturvereine und -institutionen für Maßnahmen, die der Bewältigung der COVID-19-Pandemie dienen, eine Förderung für investive Maßnahmen beantragen. Das Investivpaket ist Teil des Maßnahmenpakets Oberösterreich-Plus und dient als Impuls und Starthilfe für die Jahre 2021 und 2022.

Im Rahmen des Investivpakets können gefördert werden:

  • Maßnahmen zur Digitalisierung bzw. Ausweitung des digitalen Angebots, z.B.: Ankauf von Soft- und Hardware, etc.
  • Maßnahmen zur Wartung, Erneuerung und notwendigen Modernisierung von Veranstaltungstechnik, z.B.: Ton- und Lichttechnik, Projektoren etc.
  • bauliche Maßnahmen im Sinne der Bewältigung der Krise oder zur Erfüllung behördlicher Auflagen den Veranstaltungsbetrieb betreffend (z.B. Einbau von Plexiglasscheiben, Ankauf von Desinfektionsspendern, Lüftung, Adaptionen des Zuschauerraums, etc.).
  • Derartige Maßnahmen sind im Rahmen des Investivpakets auch rückwirkend ab März 2020 förderbar, im Sinne einer Wiederherstellung aufgelöster Rücklagen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Kultur
Promenade 37, 4021 Linz
0732 7720 15490
k.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/kultur.htm

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 18.06.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/237457.htm

Rechtsgrundlage

Oö. Kulturförderungsgesetz (Gesetz vom 2.10.1987 über die Förderung der Kultur in Oberösterreich i.d.g.F.), Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF; Beschluss der oö. Landesregierung vom 4.5.2020 und vom 22.6.2020
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

13 Mio. Euro

Referenznummer

1054501