Amt der O.ö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abt. Wohnbauförderung
Gefördert werden Selbständige und Unselbständige, Mieter und Eigentümer, die in den drei Jahren vor der Corona-Pandemie (2017 bis 2019) ein Netto-Haushaltseinkommen mindestens über der Obergrenze für den Bezug einer Wohnbeihilfe bis maximal in der Höhe der Oö. Einkommensgrenzen-Verordnung erzielt haben (jeweils Jahreszwölftel = inkl. Sonderzahlungen) und deren derzeitiges Netto-Haushaltseinkommen gegenüber dem Durchschnitt dieses dreijährigen Berechnungszeitraums um mindestens 30 Prozent gemindert ist.
Die Antragstellung ist vorerst befristet im Zeitraum von 1.7.2021 bis 30.06.2022 möglich bzw. längstens bis der Fördertopf von 15 Mio. Euro erschöpft ist.
Auf die Vorlage von Nachweisen und Unterlagen kann weitgehend verzichtet werden, wenn eine Zustimmungserklärung zur Abfrage der für die Förderabwicklung erforderlichen Daten in folgenden elektronischen Registern von Auftraggebern des öffentlichen Bereichs erteilt wird:
- Zentrales Melderegister
- Transparenzdatenbank
- AMS Behördenportal
- AJWEB des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger zur Auskunftserteilung an Justiz- und Verwaltungsbehörden
Wird die Zustimmung zur amtlichen Registerabfrage nicht erteilt, obliegt die Pflicht zur Urkundenvorlage der Antragstellerin/dem Antragsteller und kann die Bearbeitungszeit erheblich länger dauern.
Folgende Unterlagen sind jedenfalls vorzulegen:
- Nachweis Wohnungsaufwand:
Bei Miete: 3 Zahlungsbelege oder Mietvorschreibung
Bei Eigentumswohnung: aktuelle Vorschreibung der Hausverwaltung
Bei Eigenheim: Kreditverträge Wohnen
Bei Kurzarbeit: 3 aktuelle Lohnzettel, aus denen Kurzarbeit ersichtlich ist
Bei Selbständigen: Nachweis über aktuelle Privatentnahmen
(Bestätigung durch legitimierte Einrichtung, z.B. Steuerberater)
(Bei Arbeitslosigkeit: Leistungen des AMS können bei Zustimmung
amtswegig ermittelt werden) Sonstige aktuelle Einkünfte