Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit der Sonderrichtlinie "Comeback-Zuschuss für Film- und TV-Dreharbeiten" durch die Abwicklungsstelle AWS. Mit dem Comeback Zuschuss wird es unabhängigen Filmproduktionsunternehmen ermöglicht, COVID-19 bedingt unterbrochene oder verschobene Dreharbeiten von Kino- und TV-Produktionen fortzusetzen zu können.