COVID-19 Abwicklungskosten Comeback-Zuschuss Link zur Förderung

Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit der Sonderrichtlinie "Comeback-Zuschuss für Film- und TV-Dreharbeiten" durch die Abwicklungsstelle AWS. Mit dem Comeback Zuschuss wird es unabhängigen Filmproduktionsunternehmen ermöglicht, COVID-19 bedingt unterbrochene oder verschobene Dreharbeiten von Kino- und TV-Produktionen fortzusetzen zu können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) Abteilung II/5
Stubenring 1; 1010 Wien
0171100805119
sylvia.vana@bmdw.gv.at
http://www.bmdw.gv.at

Rechtsgrundlage

Ergänzung der Sonderrichtlinie Comeback-Zuschuss für Film- und TV-Produktionen

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

0,614 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherstellung des Fortbestehens der von der Coronaviruskrise betroffenen Kino- und TV-Produktionen
Stabilisierung und Ankurbelung der Produktionstätigkeit unabhängiger Filmproduktionsunternehmen

Referenznummer

1054469