Antragstellung des Arbeitgebers beim Krankenversicherungsträger mit einer Bestätigung, dass eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz aus objektiven Gründen nicht möglich war.
Abwicklung der Förderungen bis 31.12.2021
Bestätigung durch den Arbeitgeber zum Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen