Auszahlungen an Projektträger im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Österreich
Der Bereich Sprachförderungen des Österreichischen Integrationsfonds unterstützt als beauftragte Behörde des BM.I, Abt. V/4, und des BMEIA, Abt. VIII.3 die beiden Ministerien bei der Abwicklung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und übernimmt auch die Auszahlung der Raten an die ausgewählten und überprüften Projektträger. Die Mittel werden zur Finanzierung von Projekten in folgenden spezifischen Zielen verwendet: Spezifisches Ziel 1: Asyl: Es werden Projekte gefördert, die zur Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems beitragen. Bspw.: Psychologische und psychotherapeutische Betreuung Spezifisches Ziel 2: Integration: Es werden Projekte gefördert, die zur Förderung der tatsächlichen Integration Drittstaatsangehöriger beitragen. Bspw.: Sprache und Bildung Spezifisches Ziel 3: Rückkehr: Es werden Projekte gefördert, die zur Förderung gerechter und wirksamer Rückkehrstrategien in den Mitgliedstaaten beitragen. Bspw.: Reintegrationsmaßnahmen