Förderaufruf 2021 zu Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen Link zur Förderung

Mit diesem Förderaufruf sollen Projekte, die insbesondere zur Prävention und zum Schutz vor kulturell bedingter Gewalt, sexueller Gewalt und speziell auch zum Schutz vor und in akuten Gefährdungssituationen (insbesondere im Rahmen von häuslicher Gewalt) beitragen, finanziert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Referat I/17a Förderungskontrolle UG 10
foerderkontrolle10@bka.gv.at

Bundeskanzleramt, Sektion Frauen und Gleichstellung
frauenprojektfoerderung@bka.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Förderhöhe

  • Mindestfördersumme: € 80.000
  • Förderung von bis zu 100% der Gesamtkosten

Zahlungen

  • 90% bei Förderung
  • 10% nach durchgeführter Abrechnung

Abrechnung und Berichtslegung: bis spätestens 31. März 2023 entsprechend dem Leitfaden für die Abrechnung von Förderungsmitteln für Frauenprojekte. Dieser ist Teil des zu unterfertigenden Antragsformulars und bildet einen integrierten Bestandteil des Fördervertrages. Berichtslegung entsprechend den Vorgaben in der Fördermitteilung.

Rechtsgrundlage

die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln BGBl. II Nr. 208/2014 (ARR 2014) sowie • Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz - DSG) sowie • die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1 sowie • relevante nationale Gesetze, Verordnungen und allfällige Erlässe (wie zum Beispiel die RGV 1955 – Reisegebührenvorschrift, EStG 1988 – Einkommenssteuergesetz u.a.) in der jeweils geltenden Fassung, siehe auch Allgemeine Förderbedingungen als integrierter Bestandteil des Antragsformulars.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,6 Mio. Euro

Wirkungsziele

Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen Gleichstellung der Frauen, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt

Referenznummer

1054360