Zuwendung - Herdenschutzmaßnahmen Link zur Förderung

Das Auftreten der unionsrechtlich geschützten großen Beutegreifer (Bär, Wolf, Luchs), vornehmlich des Wolfes, erfordert die Umstellungen der bislang gewohnten Bewirtschaftungspraktiken in der Weidehaltung von Nutztieren zum Zweck des Herdenschutzes. Davon sind unter anderem Nutztiere auf Almen betroffen. Da mit der zusätzlichen Durchführung und Etablierung von Herdenschutzmaßnahmen ein wesentlicher Mehraufwand verbunden ist und diese eine entsprechende Bewirtschaftung in gelenkter Weideführung voraussetzen, sollen insbesondere Schaf- und Ziegenalmen unterstützt werden.  Im Rahmen von Pilotprojekten sollen die Umstellung der Bewirtschaftung auf gelenkte Weideführung und Herdenschutzmaßnahmen erprobt und dabei wesentliche Erfahrungswerte gesammelt werden.

Gefördert werden Maßnahmen der gelenkten Weideführung und zum Herdenschutz als Prävention vor Übergriffen großer Beutegreifer wie etwa entsprechende Fachberatungen und Ausbildungen, Ankauf von Zaunmaterial und die Errichtung von Zäunen, allfällige Hirtenanstellungen, Investitionen in zusätzlich erforderliche Alminfrastruktur, Aufwendungen für die Tiergesundheit und GPS-Tracker für die behirteten Nutztiere. Die Projekte werden fachkundig begleitet und die Ergebnisse in entsprechenden Berichten zusammengefasst.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht
6020 Innsbruck, Heiliggeiststraße 7
0512 / 508 - 2542
landw.schulwesen@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/landwirtschaftliches-schulwesen-landwirtschaftsrecht

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Umsetzung und allfällige Kontrollen zum geforderten Tiergesundheitsprogramm durch den Tiroler Tiergesundheitsdienst.
  • Verwiegung und Erfassung der aufgetriebenen Tiere mittels elektronischer Ohrmarken beim Almauf- und –abtrieb.
  • Mehrfache Almbegehungen während der laufenden Almsaison mit entsprechenden Begutachtungen auf der Alm.
  • Nachverfolgung der geänderten Bewirtschaftung und des Weideverhaltens der Schafe durch GPS-Tracker.
  • Fachkundige und wissenschaftliche Begleitung und integrative Berichterstellung.

Rechtsgrundlage

Regierungsbeschluss vom 04. Mai 2021 – Herdenschutz-Pilotprojekte 2021 (LW-LR-1951/6/13-2021; LW-LR-1951/7/9-2021; LW-LR-1951/8/8-2021)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,587 Mio. Euro

Wirkungsziele

Herdenschutzmaßnahmen

Referenznummer

1054337