Zielgruppe:
Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Einzelunternehmen mit kontinuierlicher Tätigkeit und Sitz in Österreich
Förderungsvolumen: EUR 4 Mio.
Maximale Förderungshöhe: EUR 100.000
Formale Kriterien und Bedingungen
- Verpflichtender Eigenanteil
- Nur vollständige und fristgerechte Einreichung können berücksichtigt werden.
- Antragsberechtigt sind juristische Personen und Einzelunternehmen im Kunst- und Kulturbereich mit Sitz in Österreich.
- Die eingereichten Projekte und Maßnahmen dürfen vor der Einreichung noch nicht begonnen haben und sind bis spätestens 30. Juni 2022 umzusetzen.
Gefördert werden
Kosten für verstärkte und zusätzliche Aktivitäten sowie strategische Maßnahmen zur Gewinnung neuer Publikumsgruppen und/oder Weiterentwicklung und Bindung bestehender Communities, z.B. durch
- zielgruppenorientierte Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Abonnement-Modelle und serielle Ticketangebote
- Social-Media-Aktivitäten, erweiterte Webauftritte, Apps
- (audiovisuelle) Werbe- und Marketingmaßnahmen
Nicht gefördert werden
- Projekte von Laien und von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden sowie Projekte im Rahmen von Benefizveranstaltungen
- Gebietskörperschaften sowie Kapital- und Personengesellschaften, an denen diese Gebietskörperschaften unmittelbar oder mittelbar mehr als 50% der Anteile bzw. des Grund- oder Stammkapitals halten.
Inhaltliche Beurteilungskriterien
- Innovativer und zeitbezogener Charakter des Tätigkeitsschwerpunkts
- Potenzial zur Bindung bestehender und Erschließung neuer Publikumsgruppen unter Berücksichtigung von Diversität
- Qualität und nachhaltige Wirksamkeit der Maßnahme
- Kostenbewusstsein, Wirtschaftlichkeit, Transparenz, Eigenleistung, faire Bezahlung
- Professionelle Kalkulation und Umsetzung der Maßnahmen
- Beiträge zum ökologischen und digitalen Wandel
Einreichungen sind von 31. Mai bis 15. Juli möglich