Kunst und Kultur im digitalen Raum - Call 2021 Link zur Förderung

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport vergibt gemeinsam mit allen neun Bundesländern unter dem Titel "Kunst und Kultur im digitalen Raum – Call 2021" Förderungen für innovative, digitale Projekte im Ausmaß von insgesamt 2,5 Millionen Euro.

Neue Medien und Technologien ermöglichen neue künstlerische Formate und das Überschreiten von Grenzen der bisher klassischen Kunst- und Kultursparten. Dies betrifft die Digitalisierung in den Bereichen der Produktion, der Kommunikation und der Vermittlung. Österreichische Kunst- und Kulturinstitutionen und Kunstschaffende sollen dabei unterstützt werden, die technologischen Innovationen weiter zu entwickeln, verstärkt zu nutzen und künstlerisch zu reflektieren.

Der "Call 2021" soll digitale Vorhaben fördern, relevante Themen aufgreifen sowie neue Formate der künstlerischen Produktion, der Kommunikation und der Wissens- und Kulturvermittlung mit den Rezipienten und Rezipientinnen in den Mittelpunkt stellen. Die Bandbreite umfasst Kunst- und Kulturprojekte, digitale Strategien, künstliche Intelligenz, Apps, Games, digitale Plattformen und interaktive Webseiten, Virtual- und Augmented Reality etc.

Finanzierung 

  • Für den Call 2021 stehen für die Projektlaufzeit 2021–2022 insgesamt € 2,5 Mio. zur Verfügung
  • Die ausgewählten Projekte werden vom jeweiligen Bundesland (50%) und vom Bund (50%) gefördert
  • Jedes Bundesland / Der Bund zahlt jeweils seinen Förderbeitrag direkt an den Fördernehmer / die Fördernehmerin
  • Eigen und/oder Drittmittel erwünscht

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
martin.ure@bmkoes.gv.at
https://www.bmkoes.gv.at/Service/Ausschreibungen/kunst-und-kultur-ausschreibungen/Kunst-und-Kultur-im-digitalen-Raum-%E2%80%93-Call-2021.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
Die Einreichung der Förderanträge erfolgt bei den Bundesländern

Informationen dazu erhalten Sie auf den jeweiligen Landeskulturseiten:

Rechtsgrundlage

Kunstförderungsgesetz 1988, Kulturförderungsgesetze der Bundesländer
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,25 Mio. Euro

Wirkungsziele

Nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende.

Referenznummer

1054303