COVID-19 Investitionen für Kunst- und Kultureinrichtungen Link zur Förderung

Kunst- und Kultureinrichtungen sind von der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Einnahmenverlusten stark betroffen. Das Förderprogramm unterstützt Institutionen bei der Wiederaufnahme und Fortführung ihrer kulturellen Aktivitäten und trägt zu deren Resilienz und Fortbestand bei. Gefördert werden Investitionen in bauliche, technische und digitale Infrastruktur. Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse ermöglichen technische Modernisierungen sowie Adaptierungen von Veranstaltungsräumen und dienen damit der nachhaltigen Verbesserung des künstlerisch-kulturellen Angebots.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
investition@bmkoes.gv.at
https://www.bmkoes.gv.at/Service/Ausschreibungen/kunst-und-kultur-ausschreibungen/Investitionen.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Kunstförderungsgesetz 1988

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

10 Mio. Euro

Wirkungsziele

Nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende.

Referenznummer

1054253