Zielgruppe: Kunst- und Kultureinrichtungen mit Sitz in Österreich und kontinuierlicher Tätigkeit
Förderintensität und förderbare Kosten
Die Förderhöhe pro Institution beträgt max. EUR 150.000,- wobei
→ bei Investitionskosten bis EUR 50.000,- max. 75 % und
→ bei Investitionskosten ab EUR 50.001,- max. 50 % der Gesamtkosten gefördert werden.
Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können nur Nettokosten geltend machen.
Vor Antragstellung getätigte Ausgaben werden nicht anerkannt.
Formale Kriterien und Bedingungen
- Vollständige und fristgerechte Einreichung
- Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in Österreich.
- Das Vorhaben muss bis spätestens Jänner 2022 beginnen und ist bis spätestens 30. Juni 2022 umzusetzen.
Gefördert werden
- technische Investitionen, z.B. Veranstaltungstechnik;
- digitale Investitionen, z.B. Apps, Online-Ticketing-Systeme, Webseiten;
- bauliche Investitionen, z.B. neue flexible Bestuhlung, Belüftungsanlagen, räumliche Umgestaltungen oder Sanierungen.
Nicht gefördert werden
- Einrichtungen von Gebietskörperschaften sowie Kapital- und Personengesellschaften, an denen diese Gebietskörperschaften unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % der Anteile bzw. des Grund- oder Stammkapitals halten (wie z.B. Bundes-, Landes- und Gemeindeeinrichtungen);
- Laienkultur-Vereine;
- Einrichtungen und Tätigkeiten, die einen überwiegend kommerziellen Charakter haben;
- natürliche Personen;
- Investitionen für Büroausstattung;
- Investitionen an Orten außerhalb Österreichs.
Inhaltliche Beurteilungskriterien
- Relevanz des Kulturbetriebs für die österreichische Kulturlandschaft
- Potenzial zur Verbesserung des künstlerisch-kulturellen Angebots
- Potenzial zur Publikumsgewinnung und -bindung
- Verbesserung des Covid-19-Schutzes für Künstlerinnen und Künstler sowie Publikum
- Beitrag zur wirtschaftlichen Resilienz der Kultureinrichtung
- Kostenbewusstsein, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Transparenz
- Professionelle Umsetzung der Investition
- Beitrag zum ökologischen und digitalen Wandel
Einreichfrist: 14. Juni 2021