Maßnahmen zur verstärkten Verwendung des Rohstoffes Holz Link zur Förderung kopieren

Ziel der Maßnahme ist es die nachwachsende und nachhaltig verfügbare Ressource „Holz“ als Teil der Lösung ökologischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen zu sehen. Es ist ein vielseitig einsetzbarer Rohstoff von unschätzbarem Wert. Mit Umsetzung der Maßnahme durch die Österreichische Holzinitiative soll die Bedeutung von Holz für den Klimaschutz aufgezeigt sowie das enorme und nachhaltige Innovationspotenzial seiner Verwendung herausgearbeitet werden.

Hierbei wird ein holistisches Gesamtpaket zur Lösung von Herausforderungen unserer Zeit im Sinne einer nachhaltigen Gegenwart und Zukunft angestrebt.

Die Österreichische Holzinitiative schafft die Rahmenbedingungen für einen umfassenden und bottom-up basierten Ansatz für innovative Lösungen aktueller gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen. Die Maßnahme umfasst dabei die gesamte Wertschöpfungskette - angefangen von Governance über Innovation, Holzbau, Ausbildung bis hin zur Kommunikation und Bewusstseinsbildung.

Die Maßnahmen der folgenden Fördergegenstände laut Sonderrichtlinie werden themenspezifisch über das BML abgewickelt:

10.2.1 Maßnahmen zur Wissensvermittlung und Bewusstseinsbildung zum Thema Bauen mit Holz

10.2.2 Forschungsmaßnahmen zur Verwendung von Holz im Bauwesen

10.2.3 Maßnahmen zur Forcierung der Verwendung von Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft

10.2.4 Errichtung von für Wohnzwecke oder öffentliche Zwecke genutzten Gebäuden sowie öffentliche Infrastruktur in Holzbauweise mit einem hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Bewirtschaftung („CO2-Bonus“)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion III
Stubenring 1, 1010 Wien
service@bmlrt.gv.at
https://www.bmlrt.gv.at

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
1090 Wien, Türkenstraße 9
Tel.: +43 1 31 63 12
k.hopfner-sixt@kommunalkredit.at
https://www.publicconsulting.at

FFG - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft m.b.H.
Sensengasse 1, 1090 Wien
Tel +43 5 77 55 – 70
josephine.weissmann@ffg.at
https://www.ffg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

• Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung und Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz in der geltenden Fassung (01.03.2022)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

77,23 Mio. Euro

Wirkungsziele

Maßnahmen zur verstärkten Verwendung des Rohstoffes Holz

Referenznummer

1054220