COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen Link zur Förderung

  • Ziel dieser Förderung ist es für Unternehmen und für gesetzliche bzw. für unternehmerisch tätige Interessensvertretungen einen Anreiz zu schaffen, betriebliche Testungen auf SARS-CoV-2 durchzuführen und die Anzahl der teilnehmenden Einrichtungen an der Österreichischen Teststrategie SARS-Cov-2 des Bundes zu steigern.
  • Gegenstand der Förderung ist die Bezuschussung von COVID-19 Testungen, die vom Förderungswerber an dessen Sitz oder Betriebsstätte in dokumentierter Form durchgeführt wurden.
  • Pro Testung wird ein Zuschuss von € 10,- gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austria Wirschaftsservice
Walcherstraße 11a
1020 Wien
01-501-75/258
w.schoenecker@aws.at
http://www.aws.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Auszahlung erfolgt für das vorangegangene Quartal im Nachhinein als Einmalbetrag.
  • Untergrenze im ersten (Rumpf-)Quartal: € 500,-, Untergrenze im zweiten Quartal: € 1.000,-.

Rechtsgrundlage

Richtlinie COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen; Betriebliches Testungs-Gesetz - BTG; BGBl I Nr. 53/2021; Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zur Festlegung der Mittel für die COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (BTG-MittelV) Subsidiär gelten die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl. II Nr. 208/2014, soweit diese mit der Eigenart der Förderung (insbesondere als Zuschuss in pauschalierter Form samt Beantragung im Nachhinein) vereinbar sind
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

100 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung der Intensität der flächendeckenden Testungen auf SARS-CoV-2 in Österreich

Referenznummer

1054212