Das Ziel der Maßnahme ist die Verhinderung der Vermehrung von schädlichen rindenbrütenden Insekten.
Gefördert wird:
- die Adaption von Spezialgeräten (Harvesterköpfe) zur mechanischen Entrindung von Schadholz;
- die Maschinelle Entrindung von Schadholz am Waldort oder am Trockenlagerplatz;
- die Vorbeugende Forstschutzmaßnahmen wie Mulchen, Hacken, Häckseln, Legen von Fangbäumen, Hygienemaßnahmen und Monitoring.
Es wird ein Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 80% gewährt.
Der Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) wird für den Förderungswerber „Forstunternehmer“ als De-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 gewährt.
Soweit für die förderbaren Leistungen Standardkosten festgelegt wurden, hat die Abrechnung ausschließlich auf Basis dieser Werte zu erfolgen. Die Förderungsabwicklungsstelle hat den Abrechnungsmodus und die dafür erforderlichen Nachweise im Rahmen des Verwendungsnachweises in der Genehmigung festzulegen.