Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Größere Renovierungen sind zeitlich zusammenhängende Renovierungsarbeiten (innerhalb von max. 18 Monaten) an der Gebäudehülle und/oder den haustechnischen Anlagen eines Wohnhauses, soweit zumindest drei der folgenden Teile der Gebäudehülle bzw. Anlagen gemeinsam erneuert oder zum überwiegenden Teil in Stand gesetzt werden müssen:
- Fenster
- Dach oder oberste Geschoßdecke
- Fassadenflächen
- Kellerdecke
- energetisch relevantes Haustechniksystem
Über die mindestens durchzuführenden Maßnahmen hinaus gibt es keine weiteren Beschränkungen der förderbaren Kosten soweit es sich um Maßnahmen handelt, die der Erhaltung und Verbesserung eines Wohnhauses dienen. Zulässig ist daher auch zum Beispiel die Vereinigung von Räumen zu Wohnungen oder die Zusammenlegung von Wohnungen.
Die Sanierungskosten dürfen - als Abgrenzung zum Neubau - die Baukostenobergrenze von 1.900 €/m2 nicht überschreiten. Gefördert werden nur Objekte, die auf Förderungslaufzeit als Mietwohnungen genutzt werden.