Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Durchführung von Projekten zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen für besonders vulnerable Personengruppen, wie z.B. Alleinerziehende, armutsgefährdete Kinder, gewaltbetroffene Frauen, armutsgefährdete Personen ohne Zugang zu medizinischer und psychosozialer Basisversorgung, nach dem COVID-19-Gesetz-Armut (BGBl. I Nr. 135/2020, geändert durch BGBl I Nr. 17/2022).