Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement
Österreich
Seit 1. Juli 2013 kann ein Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Entwicklung oder tatsächlichen Durchführung von innovativen Maßnahmen, besonderen Aktivitäten oder Initiativen zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich aus dem Anerkennungsfonds beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingebracht werden. Zuwendungen erhalten können natürliche- oder juristische Personen. Natürliche Personen können bei Vorliegen aller im Gesetz festgeschriebenen Voraussetzungen Zuwendungen in der Höhe von maximal € 1.000,- erhalten. Für Organisationen beläuft sich die Summe auf maximal € 15.000,-.