Stipendien für wissenschaftliche Abschlussarbeiten:VOLKSKUNDE, KULTURANTHROPOLOGIE, ETHNOMUSIKOLOGIE Link zur Förderung kopieren

Zur Förderung von Nachwuchswissenschaftler*innen vergibt das Land Kärnten über Vorschlag eines unabhängigen Fachbeirates zwei Stipendien:  

1 Stipendium für eine Diplom-/Master-Arbeit, Dotation € 1.500,-

1 Stipendium für eine Dissertation, Dotation € 3.600,-

Förderungswürdig sind wissenschaftliche Arbeiten (Diplom-/Master-Arbeit und Dissertation) mit inhaltlichem Kärnten-Bezug aus den Fachbereichen VOLKSKUNDE, KULTURANTHROPOLOGIE und MUSIKETHNOLOGIE, die sich zumindest mit einem der angeführten Forschungsbereiche auseinandersetzen:

  • Alltags- und Festkulturforschung
  • Erzähl- u. Liedforschung
  • Erforschung der Interkulturalität
  • Fachforschung zur "Kärntner Volkskunde"

Antragsberechtigt sind Studierende fachlich einschlägiger Studienrichtungen an in- u. ausländischen Universitäten und Fachhochschulen, die ein konkretes Vorhaben gemäß Punkt 1 der Bewerbungsrichtlinien bearbeiten oder zu bearbeiten beabsichtigen. Bereits abgeschlossene Arbeiten können nicht berücksichtigt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
Burggasse 8, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
+43 (0)50 536 34002
abt14.post@ktn.gv.at
https://www.kulturchannel.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 23.05.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in Raten.

Diplom-/Master-Arbeit, Dotation € 1.500,-:

1. Rate € 750,- nach Zuerkennung

2. Rate € 750,- nach Vorlage der Diplom-/Master-Arbeit inkl. Gutachten

Dissertation, Dotation € 3.600,-:

1. Rate € 1.200,- nach Zuerkennung

2. Rate € 1.200,- nach Vorlage des 1. Arbeitsberichts

3. Rate € 1.200,- nach Vorlage der Dissertation inkl. Gutachten

Der/Die StipendienemfpängerIn verpflichtet sich gemäß § 5 Abs. 5 des K-KFördG 2001 spätestens nach Ablauf von 12 Monaten einen schriftlichen Arbeitsbericht an abt14.kulturstipendien@ktn.gv.at zu übermitteln. Nach Beendigung der Stipendienlaufzeit (4 Semester Diplom-/Master-Arbeit bzw. 6 Semester Dissertation) ist die Abschlussarbeit (Diplom-/Masterarbeit oder Dissertation) sowie das Gutachten durch die Betreuer*innen im PDF-Format an abt14.kulturstipendien@ktn.gv.at zu übermitteln.

Diese Unterlagen dienen als Grundlage zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderung.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Bei der Vergabe der Förderung wird eine Ausgewogenheit zwischen Frauen und Männern (50:50) angestrebt.

Referenznummer

1053974

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