Musik - Förderung von Orchestern, Ensembles und Chören Link zur Förderung

Die Vielfalt und kontinuierliche künstlerische Arbeit von professionellen Salzburger Orchestern, Ensembles und Chören werden abgesichert.
Bei der Laienchorförderung wird ein besonderes Augenmerk auf das gegenwärtige Musikschaffen und den Nachwuchs gelegt

  • Jahresförderungen für professionelle Salzburger Orchester, Ensembles und Chöre mit Sitz in Stadt oder Land Salzburg, die auf eine mehrjährige kontinuierliche Tätigkeit verweisen können und eine anspruchsvolle Programmatik (keine rein kommerziell geprägten Programme) verfolgen. Weiteres Förderkriterium ist die Qualifikation der ausführenden Künstlerinnen und Künstler.
  • Förderung von Kirchenmusik mit besonderem künstlerischen Anspruch und Beitrag zum Musikleben Salzburgs.
  • Unterstützung von Laienchören im Rahmen der jährlichen Ausschreibung Chorförderung. Auf Empfehlung einer Jury werden ausgewählte Einzelprojekte unterstützt, deren Schwerpunkt auf neuer Chorliteratur, Nachwuchsarbeit und innovativen Chorprojekten liegt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/04 Kultur und Wissenschaft
kunst-kultur@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Keine vollständige Auszahlung von Förderungen ohne vollständige Entlastung der vorhergehenden Subvention.

Formular Verwendungsnachweis 

Die Abrechnung soll zu dem im Verständigungsschreiben gesetzten Termin unter Verwendung des Verwendungsnachweisformulars erfolgen.

 

Details siehe auch Information bei Abrechnung von Förderungen

Rechtsgrundlage

Salzburger Kulturförderungsgesetz, LGBl Nr 14/1998 idgF, Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg, Allgemeine Richtlinien der Kunst- und Kulturförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1053941