Musik - Förderung musikalischer Veranstaltungen Link zur Förderung

Unterstützt werden Veranstaltungen, Festivals und Initiativen unterschiedlicher Musikrichtungen im Sinne der Spartenvielfalt in Stadt und Land Salzburg, und Interessenvertretungen sowie Servicestellen für Musikerinnen, Musiker und Komponistinnen, Komponisten mit speziellem Salzburg-Fokus.

Ziel ist die Absicherung und Wahrung der Sparten- bzw. Programmvielfalt und des Programmangebotes im Musikbereich, wobei die Schwerpunkte auf innovativen, zeitgenössischen Ansätzen liegen, auch Ermöglichung von Ur- und Erstaufführungen, Schaffung von Auftrittsmöglichkeiten für (lokale) Künstlerinnen und Künstler, Erschließung von neuen Publikumsschichten und Nachwuchsförderung, um auch bei jungen Menschen das Interesse an Musik zu wecken, Konzertbesuche interessant zu machen und die Freude an Musik zu bewahren.

Besonders förderwürdig sind:

  • innovative, zeitgenössische und experimentelle Ansätze,
  • Aufführung der Werke lebender österreichischer Komponistinnen und Komponisten,
  • aktivierende Partizipation zum Erschließen von Publikum (Wahl des Ortes, Format der Veranstaltung, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit o.ä.),
  • qualitätsvolle Nachwuchsförderung,
  • Initiativen, Veranstaltungen, Festivals abseits der Stadt Salzburg,
  • nachhaltige Konzeption hat Vorrang gegenüber singulären Einzelveranstaltungen,
  • Produktionsförderung hat Vorrang gegenüber dem Einkauf von Projekten (reine Gastspiele).
  • Der Salzburg-Bezug soll sich nicht nur durch den Veranstaltungsort ergeben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport; Referat 2/04 Kunst und Kultur
kunst-kultur@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Keine vollständige Auszahlung von Förderungen ohne vollständige Entlastung der vorhergehenden Subvention.

Formular Verwendungsnachweis 

Die Abrechnung soll zu dem im Verständigungsschreiben gesetzten Termin unter Verwendung des Verwendungsnachweisformulars erfolgen.

 

Details siehe auch Information bei Abrechnung von Förderungen

Rechtsgrundlage

Salzburger Kulturförderungsgesetz, LGBl Nr 14/1998 idgF, Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg, Allgemeine Richtlinien der Kunst- und Kulturförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1053933