Amt der oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft
Voraussetzung für die Gewährung von Mitteln an private Schulerhalter ist, dass die betreffende ganztägige Schule mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattet ist.
- Vorliegen der Bewilligung zur Führung einer ganztägigen Schulform
- Neben dem Unterricht ist eine durchgehende Betreuung (inklusive Mittagessen) bis jeweils mindestens 16:00 Uhr und maximal bis 18:00 Uhr vorgesehen.
- Für die Freizeit sind den schulrechtlichen Bestimmungen entsprechend qualifizierte Personen einzusetzen.
- Auf eine soziale Staffelung der Elternbeiträge ist Bedacht zu nehmen.
- Berücksichtigung besonderer pädagogischer Bedürfnisse bei der Aufnahme.
- Die Schulerhalter haben keine außerschulische Betreuungseinrichtung zu Gunsten der ganztägigen Schulform eingeschränkt oder eingestellt.
- Betreuungsteil besteht aus Lernzeit und einem oder mehreren Freizeitteilen (inkl. Mittagsbetreuung)
Antrag auf infrastrukturelle Maßnahmen:
Die Zuteilung erfolgt mittels eines zweistufigen Verfahrens: Nach Überprüfung der vorliegenden Angebote bzw. des beabsichtigten Bauvorhabens und des Vorliegens der Voraussetzungen - insbesondere der zweckgebundenen Verwendung - wird eine Zusage erteilt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Schlussabrechnungen inkl. Zahlungsnachweise in dem Schuljahr, in dem die neue/n Gruppe/n tatsächlich geführt wird/en.
https://www.lsr-ooe.gv.at/ganztaegige-schulformen/ganztaegige-schulformen/
Antrag „Kostenaufstellung infrastrukturelle Maßnahmen“:
https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/ganztaegige_schulformen/Formular_infrastrukturelle_Massnahmen_befuellbar.pdf
Antrag Personalkosten:
https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/ganztaegige_schulformen/Formular_Personalmassnahmen_befuellbar.pdf
Beiblatt Privatschulen Personalkosten:
Das Ansuchen für den Personalaufwand im Freizeitteil ist nach Ablauf des Schuljahres, in dem der Personalaufwand entstanden ist, vorzulegen. Mit der Vorlage des Antrages ist gleichzeitig ein Verwendungsnachweis über die tatsächlichen Aufwendungen in Form einer Lohnkostenabrechnung und den entsprechenden Zahlungsnachweisen bei der Bildungsdirektion vorzulegen. Für Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht ist ein zusätzliches Formblatt (Beiblatt für Privatschulen) vorzulegen. Der Antrag ist bis spätestens Ende der Ferien des jeweiligen Schuljahres zu stellen.
Antrag Ferienbetreuung:
https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/ganztaegige_schulformen/Formular_Ferienbetreuung_befuellbar.pdf
Der Antrag für den Personalaufwand für die Ferienbetreuung ist bis spätestens Ende 3. Quartal des jeweiligen Schuljahres zu stellen. Eine Aufstellung über die erbrachten Personalkosten der Ferienbetreuung, die Anzahl der Ferienwochen und die Anzahl der Schüler und Gruppen ist dem Antrag beizulegen.