Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Information der in der gesetzlichen Krankenversicherung anspruchsberechtigen Personen, die am 1. März 2021 der COVID-19-Risikogruppe zugeordnet waren und bis 1. April 2021 noch keine Impfung gegen SARS-CoV-2 erhalten haben, über ihr erhöhtes Risiko einer schweren COVID-19-Erkrankung und die Möglichkeit der Inanspruchnahme der kostenlosen Impfung gegen SARS-CoV-2 durch ein Schreiben des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger.
Der Dachverband erhält den daraus resultierenden Aufwand vom Bund aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds refundiert.