COVID-19 Informationsschreiben Impfung gegen SARS-CoV-2 Link zur Förderung

Information der in der gesetzlichen Krankenversicherung anspruchsberechtigen Personen, die am 1. März 2021 der COVID-19-Risikogruppe zugeordnet waren und bis 1. April 2021 noch keine Impfung gegen SARS-CoV-2 erhalten haben, über ihr erhöhtes Risiko einer schweren COVID-19-Erkrankung und die Möglichkeit der Inanspruchnahme der kostenlosen Impfung gegen SARS-CoV-2 durch ein Schreiben des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger.

Der Dachverband erhält den daraus resultierenden Aufwand vom Bund aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds refundiert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Dachverband der Sozialversicherungsträger
PosteingangAllgemein@sozialversicherung.at

Rechtsgrundlage

§ 750 ASVG (BGBl. I Nr. 35/2021)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Eine von COVID-19 unbelastete Bevölkerung

Referenznummer

1053743