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COVID-19 Tests in öffentlichen Apotheken und ärztlichen Hausapotheken
Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
COVID-19 Tests in öffentlichen Apotheken und ärztlichen Hausapotheken
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Durchführung von Tests für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 (COVID-19-Test) durch öffentliche Apotheken und ärztliche Hausapotheken für die Dauer der durch die WHO ausgerufenen COVID-19-Pandemie.
Die Leistung umfasst die Probenentnahme samt Material, die Auswertung der Probe, die Dokumentation und die Ausstellung eines Ergebnisnachweises. Sie wird durch ein pauschales Honorar an den Leistungserbringer abgegolten.
Den Patientinnen und Patienten dürfen von den Leistungserbringern keine Zuzahlungen für die COVID-19-Tests abverlangt werden.
Die Krankenversicherungsträger erhalten den Aufwand für die an die Leistungserbringer bezahlten Honorare für COVID-19-Tests vom Bund aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds refundiert.
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Österreichische Gesundheitskasse
kundenservice@oegk.at
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Rechtsgrundlage
§ 742a ASVG, § 380a GSVG, § 374a BSVG, § 261a B KUVG (BGBl. I Nr. 35/2021 und BGBl. I Nr. 36/2021)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:
Link zur Rechtsgrundlage 1
Leistungsart
COVID-19 - übrige Leistungen
Budgetiertes Volumen
Volumen nicht begrenzt
Wirkungsziele
Test gegen COVID-19 der breiten Bevölkerung zugänglich machen
Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen
Referenznummer
1053735